Kaotien

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Stadtgesetze für Rayon

§1 Ritterschaft
Der Adel oder die Ritterschaft stehen als Lehnsherren über der Stadtverordnung.

§2 Geltungsbereich
Die Verordnung gilt innerhalb der Stadtmauern von sämtlichen Städten, welche unter des Königshauses Schutz stehen.

§3 Waffen
Das offene tragen von Waffen ist innerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung nicht erlaubt!
Ausnahmen bilden:
1. Ritterschaft und deren Angehörige, Adelige, Wachen, Reichsgarde und Thaumathurgisches Corps,
sowie die Geweihten Geas.
2. Die Unterstützung der Wachen in schweren Gefahrensituationen, soweit um Hilfe gebeten wird.
3. Im Falle der Einberufung zur Wehr und im belagerten Zustand.

§4 Tiere
Wilde Tiere sind nicht geduldet! Sie sind vor den Toren zu belassen. Das übermäßig schnelle Reiten ist nicht gestattet. Ausnahmen bilden die Ritterschaft und deren Angehörigen,
Adelige, Botenreiter, Wachen, Reichsgarde und Thaumathurgisches Corps im Einsatz.

§5 Magie
Das Wirken von Magie ist verboten.
Ausnahme bilden:
1. Hellsichtsmagie
2. Heilmagie
3. Das Thaumathurgische Corps und
4. Hofmagier im Auftrage Ihrer Fürstlichen Majestäten
Alle anderen Formen fallen unter die Verwendung von Waffen, und die dortigen Ausnahmen gelten! Verstöße werden streng geahndet, und eine Gefangennahme und Übergabe an die Garde wird erfolgen!

§6 Wachordnung
Den Anweisungen von Stadtwachen, Ritterschaft sowie dem Reichsgarde sind Folge zu leisten. Mindere Verbrechen wider dem Iuribus oder Verletzungen dieser Verordnung können direkt vor Ort vollstreckt werden. Kapitalverbrechen sowie größere Verletzungen des Iuribus müssen an das zuständige Stadtgericht und/oder das fürstliche Gericht weitergegeben werden. Die Ritterschaft kann direkt vor Ort Strafen größerer Verbrechen/Kapitalverbrechen vollstrecken, so die Lage es erfordert!

§7
Das Gesicht eines
Jedermanns und Jederfrau muss erkenntlich sein.

§8
Es ist verboten Unrat in die Gassen zu werfen.

§9
Ein jedes Haus und Hof hat mindestens einen vollen Eimer Wasser zur Brandbekämpfung bereit stehen.

§10
Der Besitz von Liebestränken, Nachtschatten oder Orkwurz ist strengstens verboten. All jene Tränke und Pflanzen sind bei der Wache nach Finden abzugeben.